
Aktuelle Lohnsteuer-Praxistipps 2026
Veränderte Steuerwerte 2026
Zum 01.01.2026 wurden zentrale Steuerwerte angehoben:
- Grundfreibetrag: 12.348 EUR (Erhöhung um 252 EUR)
- Kindergeld: 259 EUR pro Kind/Monat (Erhöhung um 4 EUR)
- Kinderfreibetrag: 9.756 EUR (Erhöhung um 156 EUR)
Diese Anpassungen wirken sich regelmäßig auch auf den Lohnsteuerabzug aus.
Bundesministerium der Finanzen
Aktivrente ab 67
Die Aktivrente ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten, sie erlaubt Rentnern, die Regelaltersgrenze überschritten haben, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zu verdienen, unabhängig davon, ob sie bereits Rente beantragt haben. Für die Umsetzung sind wir gern für Sie da.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026: 13,90 EUR/Stunde. Bundesregierung.de
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
Die Verdienstgrenze im Minijob beträgt seit 01.01.2026: 603 EUR/Monat (Jahresdurchschnitt). Bundesregierung.de
RV-Befreiung bei Minijobs wieder rückgängig zu machen / Auswirkungen
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung.
Übergangsbereich (Midijob)
Der Übergangsbereich liegt 2026 bei 603,01 EUR bis 2.000 EUR/Monat. Minijob-Zentrale
Sofortmeldungspflicht ab 2026 für neue Branchen
Ab 01.01.2026 gilt für die Friseur- und Kosmetikbranche ebenfalls die Sofortmeldungspflicht, inkl. das Mitführen eines Ausweises. Die Sofortmeldung muss VOR Arbeitsbeginn erfolgen. Benötigen Sie Hilfe – sprechen Sie uns an. Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk haben ab sofort keine Sofortmeldepflicht mehr.
Zuschüsse für Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)
Die Entfernungspauschale beträgt seit 01.01.2026 einheitlich 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer (bisher 0,38 EUR erst ab dem 21. Kilometer). Bundesministerium der Finanzen
Kurzarbeitergeld (Bezugsdauer)
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist bis Ende 2026 weiterhin auf bis zu 24 Monate verlängert (Sonderregelung). Bundesregierung.de
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Arbeitgeberzuschuss
Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % weiterzuleiten, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für vor dem 01.01.2019 geschlossene Vereinbarungen gilt die Pflicht seit 01.01.2022. Gesetze im Internet
A1-Bescheinigung (Entsendungen)
Bei Entsendungen in EU/EWR/Schweiz wird in der Praxis regelmäßig eine A1-Bescheinigung benötigt; die Beantragung/Übermittlung erfolgt elektronisch.
Arbeitszeitnachweise
Für bestimmte Beschäftigungsformen (insbesondere im Kontext Mindestlohn/Minijob) bleibt eine saubere Arbeitszeiterfassung ein Muss. Minijob-Zentrale
Sachbezugsgrenzen und Sachbezugswerte
- Die steuer- und sv-freie Sachbezugs-Freigrenze für Sachbezüge bleibt bei 50 EUR/Monat (bei Einhaltung der Voraussetzungen; kein „Geldersatz“).
- Neue Sachbezugswerte 2026 (SV): freie Verpflegung 345 EUR/Monat, freie Unterkunft 285 EUR/Monat.
- Die Freigrenze für Sachzuwendungen aus besonderem Anlass bleibt bei 60 EUR; Geldzuwendungen sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Das eAU-Verfahren ist für Arbeitgeber verpflichtend und läuft digital über die Krankenkassen. Die Abläufe (Abruf, Folgemeldungen, Korrekturen) sollten im Unternehmen organisatorisch sauber geregelt sein – sprechen Sie uns an.
Kinderkrankengeld / Kinderkrankentage 2026
Der erweiterte Anspruch bleibt auch 2026 bestehen:
- 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil
- 30 Arbeitstage je Kind für Alleinerziehende
- Obergrenzen bei mehreren Kindern: insgesamt 35 Tage je Elternteil bzw. 70 Tage bei Alleinerziehenden
Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren (weiterhin relevant)
Die begünstigende Fünftelregelung kann seit 2025 im Regelfall nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (z. B. bei Abfindungen)
Pflegeversicherung / Kinderangaben
Auch für 2026 gilt: Kinderangaben korrekt führen, damit Zuschläge/Abschläge in der Pflegeversicherung stimmen (insbesondere bei Veränderungen im Familienstatus).
Wichtige Eckdaten für 2026
Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen
KV/PV monatlich: 5.812,50 EUR
RV/AV monatlich: 8.450,00 EUR
Rechtskreistrennung „Ost/West“
Beitragsnachweise: seit 01.01.2026 keine Unterscheidung West/Ost mehr. DEÜV-Meldeverfahren: Trennung wurde bereits zum 01.01.2025 aufgehoben.
Beitragssätze
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV 2026: 2,9 % (kassenindividuelle Abweichungen möglich).
Keine Beitragsanpassungen in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung
Künstlersozialkasse
Meldung grundsätzlich bis 31.03. des Folgejahres.
Künstlersozialabgabe 2026: sinkt auf 4,9 %, die Bagatellgrenze steigt von 700 EUR auf 1.000 EUR
Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale
Änderung zum 01.01.2026:
Übungsleiterpauschale: 3.300 EUR / Jahr
Ehrenamtspauschale: 960 EUR / Jahr
Bundesministerium der Finanzen
Umlageverfahren / Insolvenzgeldumlage (U3)
Insolvenzgeldumlage 2026: 0,15 %
Reisekostenregelung (Verpflegungspauschalen Inland)
Die seit 2020 etablierten Pauschalen werden in der Praxis weiterhin wie folgt genutzt:
- mehr als 8 Stunden Abwesenheit: 14 EUR
- An-/Abreisetag: 14 EUR
- 24 Stunden Abwesenheit: 28 EUR