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Sonstige Dienstleistungen

Unser Team fuer Sonstige Dienstleistungen

Sonstige Dienstleistungen rund um Lohnabrechnung und Personalverwaltung

Nicht jede Aufgabe in der Lohnabrechnung ist eine klassische monatliche Abrechnung. In der Praxis entstehen häufig zusätzliche Fragen: Was ist bei besonderen Entgeltbestandteilen zu beachten? Wie wirkt sich eine Änderung beim Bruttolohn auf das Netto aus? Welche Bescheinigungen werden benötigt? Und wie lassen sich Reisekosten, Umlagesätze oder Prüfungen sauber vorbereiten?

Wir unterstützen Arbeitgeber bei ergänzenden Aufgaben rund um die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei geht es um praktische Entlastung, nachvollziehbare Berechnungen und eine fachlich saubere Vorbereitung Ihrer Unterlagen.


Ergänzende Unterstützung für Arbeitgeber

Viele Fragen entstehen nicht erst bei der eigentlichen Abrechnung, sondern bereits davor: bei der Gestaltung von Vergütungsbestandteilen, bei Brutto-Netto-Hochrechnungen, bei Bescheinigungen oder bei der Vorbereitung von Prüfungen. Genau hier setzen unsere sonstigen Dienstleistungen an.

  • Tipps zur Gestaltung Ihrer Lohnabrechnung unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
  • Erstellung von Brutto-Netto-Hochrechnungen für Ihre tägliche Arbeit
  • Erstellung simulierter Abrechnungen für Kurzarbeitergeld-Fälle
  • Erstellung verschiedener Bescheinigungen, zum Beispiel für Krankenkassen, Arbeitsämter oder Wohnungsämter
  • Überprüfung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch im Rahmen gutachterlicher Einschätzungen
  • Hilfe bei der Wahl geeigneter Umlagesätze bei Krankenkassen
  • Übernahme der Reisekostenabrechnung in die laufende Lohnabrechnung

Die konkrete Unterstützung richtet sich nach Ihrem Bedarf, Ihren betrieblichen Abläufen und den vorhandenen Unterlagen.


Gestaltung der Lohnabrechnung im rechtssicheren Rahmen

Bei der Lohnabrechnung gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant sein können. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Zuschüsse, Sachbezüge, Reisekosten oder weitere Entgeltbestandteile. Wichtig ist dabei immer, dass gesetzliche Vorgaben, steuerliche Grenzen und sozialversicherungsrechtliche Regeln beachtet werden.

Wir zeigen Ihnen, wo in der Praxis Gestaltungsspielräume bestehen können und wann eine genauere Prüfung notwendig ist. So entsteht keine unklare Lohnabrechnung, sondern eine nachvollziehbare und ordnungsgemäß vorbereitete Abrechnung.


Brutto-Netto-Hochrechnungen und Abrechnungssimulationen

Brutto-Netto-Hochrechnungen helfen Arbeitgebern bei der Planung von Gehältern, Vertragsänderungen oder neuen Beschäftigungsverhältnissen. Sie zeigen, wie sich bestimmte Bruttowerte ungefähr auf das Nettoentgelt auswirken können.

Auch simulierte Abrechnungen können sinnvoll sein, zum Beispiel bei Kurzarbeitergeld, Sonderfällen oder geplanten Änderungen. Solche Berechnungen ersetzen keine abschließende Einzelfallprüfung, geben aber eine wichtige Orientierung für Entscheidungen im Betrieb.


Bescheinigungen für Behörden, Krankenkassen und Arbeitnehmer

Im laufenden Arbeitsverhältnis werden regelmäßig Bescheinigungen benötigt. Dazu gehören zum Beispiel Unterlagen für Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Wohnungsämter oder andere Stellen. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen.

Wir unterstützen bei der Erstellung verschiedener Bescheinigungen und achten darauf, dass die zugrunde liegenden Abrechnungsdaten nachvollziehbar verwendet werden.


Reisekostenabrechnung als Teil der laufenden Lohnabrechnung

Reisekosten können in der Lohnabrechnung eine wichtige Rolle spielen. Dabei sind steuerliche Vorgaben, betriebliche Richtlinien und individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Gerade bei regelmäßigen Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand oder Fahrtkosten ist eine saubere Abwicklung wichtig.

Wir können die Reisekostenabrechnung in die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einbinden und die vorhandenen Firmenrichtlinien berücksichtigen.


Prüfung und Vorbereitung bei besonderen Anforderungen

Auch bei Prüfungen oder Rückfragen zu bestehenden Abrechnungen kann eine fachliche Überprüfung sinnvoll sein. Das betrifft zum Beispiel unklare Abrechnungsbestandteile, Korrekturbedarf oder Fragen zur bisherigen Lohnabrechnung.

Bei speziellen Abrechnungsbereichen wie Baulohnabrechnungen oder Abrechnungen nach TV-L und TVöD können zusätzliche Besonderheiten hinzukommen. Eine frühzeitige Prüfung hilft, spätere Rückfragen zu vermeiden.


Häufige Fragen zu sonstigen Dienstleistungen im Lohnservice

  • Was gehört zu den sonstigen Dienstleistungen im Lohnservice?

    Zu den sonstigen Dienstleistungen gehören ergänzende Aufgaben rund um die Lohnabrechnung. Dazu zählen zum Beispiel Brutto-Netto-Hochrechnungen, Abrechnungssimulationen, Bescheinigungen, die Prüfung bestehender Abrechnungen, Unterstützung bei Umlagesätzen und die Einbindung von Reisekosten in die laufende Lohnabrechnung.

  • Wann ist eine Brutto-Netto-Hochrechnung sinnvoll?

    Eine Brutto-Netto-Hochrechnung ist sinnvoll, wenn Arbeitgeber Gehälter planen, Vertragsänderungen vorbereiten oder unterschiedliche Vergütungsmodelle vergleichen möchten. Sie gibt eine Orientierung, wie sich ein bestimmter Bruttobetrag ungefähr auf das Nettoentgelt auswirken kann. Die endgültige Abrechnung hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

  • Können Lohnabrechnungen überprüft werden?

    Ja, bestehende Lohn- und Gehaltsabrechnungen können auf Plausibilität und nachvollziehbare Umsetzung geprüft werden. Das ist besonders hilfreich, wenn Unklarheiten bestehen, Abrechnungen korrigiert werden sollen oder eine Einschätzung zu bestimmten Entgeltbestandteilen benötigt wird.

  • Was ist bei Reisekosten in der Lohnabrechnung zu beachten?

    Bei Reisekosten sind steuerliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und die konkreten Reisedaten zu beachten. In der Praxis kommt es auf eine saubere Dokumentation und eine nachvollziehbare Zuordnung an. Deshalb sollten Reisekosten nicht isoliert betrachtet, sondern passend in die laufende Lohnabrechnung eingebunden werden.

  • Warum ist die Wahl des Umlagesatzes bei Krankenkassen wichtig?

    Die Umlagesätze der Krankenkassen können sich auf die laufenden Arbeitgeberkosten auswirken. Welche Wahl sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Beschäftigtenstruktur, den Erstattungsansprüchen und den betrieblichen Gegebenheiten ab. Eine Prüfung kann helfen, die Entscheidung besser einzuordnen.

  • Können Bescheinigungen für Krankenkassen oder Behörden erstellt werden?

    Ja, im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung können verschiedene Bescheinigungen erstellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bescheinigungen für Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Wohnungsämter oder andere Stellen. Wichtig ist, dass die verwendeten Abrechnungsdaten vollständig und nachvollziehbar sind.

  • Unterstützen Sie auch bei Prüfungen?

    Ja, wir können bei der Vorbereitung und Einordnung von Unterlagen im Zusammenhang mit Prüfungen unterstützen. Dabei geht es vor allem um nachvollziehbare Abrechnungsunterlagen, strukturierte Informationen und die Klärung abrechnungsrelevanter Fragen. Je nach Prüfungsart können weitere Fachstellen einzubinden sein.

  • Ersetzen diese Leistungen eine steuerliche Beratung?

    Nein. Die sonstigen Dienstleistungen beziehen sich auf unterstützende Tätigkeiten rund um die laufende Lohnabrechnung. Steuerliche Beratung, rechtliche Beratung oder abschließende Gestaltungsentscheidungen sind davon zu unterscheiden und müssen bei Bedarf durch die zuständigen Fachstellen erfolgen.


Unterstützung genau dort, wo im Alltag Fragen entstehen

Viele Arbeitgeber benötigen nicht nur eine monatliche Abrechnung, sondern auch verlässliche Unterstützung bei Sonderfragen, Vorbereitungen und ergänzenden Unterlagen. Je früher solche Themen geklärt werden, desto einfacher lassen sie sich in die laufenden Abläufe einbinden.

Wenn Sie Unterstützung bei Brutto-Netto-Hochrechnungen, Bescheinigungen, Reisekosten, Abrechnungsprüfungen oder anderen ergänzenden Aufgaben benötigen, sprechen Sie uns gern an.

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*Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Steuerliche und rechtliche Beratung sind nicht Bestandteil dieser Leistung.

Illustration Mann am Laptop

Unsere Dienstleistungen

 
  • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen*

    Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen*


    • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen* nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Vorgaben bzw. tariflichen Regelungen
    • Spezialisiert auf TVöD, TV-L – lfd. Abrechnungen für Vereine, Kitas und Verbände
    • Spezialisiert auf lfd. Lohnabrechnungen* im Bauhaupt- und Malergewerbe
    • Druck und Versand der Abrechnungen
    • Elektronische Übermittlungen per DFÜ, DEÜV, EEL, AAG, ELSTER, ELSTAM, etc.

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  • Baulohnabrechnungen*

    Baulohnabrechnungen*


    • Meldungen an SOKA-BAU
    • Urlaub – abgerechnet
    • Urlaubsnachweise für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes
    • Kalendertägliche Erfassung
    • Kostenstellenliste nach Baustellen / Kostenstellen
    • Kommunikation mit Dritten (Krankenkassen, SOKA, Berufsgenossenschaften)

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  • Reisekostenabrechnungen

    Reisekostenabrechnungen


    • Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
    • Individueller Firmenrichtlinien
    • Bundes- und länderspezifischer Besonderheiten im Reisekostenrecht
    • Übernahme der Reisekostenabrechnung in die Lohnabrechnung

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  • Allgemeiner Lohnservice

    Allgemeiner Lohnservice


    • Personalkostenplanungen für Mitarbeiter nach verschiedenen Tarifen oder hausinternen Vereinbarungen
    • Brutto-Netto-Hochrechnungen
    • Überprüfung von lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen* (auch als Gutachter)
    • Kompetente und kundenorientierte Betreuung

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