Kundenbereich der Lohnservice Wendel eG
Willkommen im Kundenbereich der Lohnservice Wendel eG.
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre laufende Lohnabrechnung, unseren Formularservice, nützliche Links sowie aktuelle Lohnsteuer-Praxistipps für Arbeitgeber.
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Aktuelle Arbeitgeberhinweise
Auf dieser Seite informieren wir Sie über wichtige Änderungen und Praxisthemen, die für Arbeitgeber, Lohnabrechnung und Sozialversicherung relevant sind.
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde vorgesehen.
Parallel dazu ist auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs gestiegen. Sie liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Lohnvereinbarungen, Arbeitszeiten und Minijob-Grenzen sollten rechtzeitig geprüft werden. In bestimmten Branchen können außerdem abweichende Branchenmindestlöhne gelten.
Die wichtigsten Punkte zum Mindestlohn 2026
- Mindestlohn ab 01.01.2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde
- Mindestlohn ab 01.01.2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
- Branchenmindestlöhne können abweichen
- Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen sollten bei Minijobs besonders geprüft werden
Haben Sie Fragen zur Umsetzung in der Lohnabrechnung? Dann sprechen Sie uns bitte an.
Sozialversicherungsbeiträge 2026: Säumniszuschläge vermeiden
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gilt ab Januar 2026 besondere Vorsicht: Gehen Beiträge nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bei der Krankenkasse ein, entstehen automatisch Säumniszuschläge.
Das bedeutet konkret: Für jeden angefangenen Monat der Verspätung werden 1 % der rückständigen Beiträge fällig. Ein Versehen, eine interne Verzögerung oder „nur ein Tag zu spät“ schützen nicht zuverlässig vor dem Zuschlag.
Wichtig ist außerdem: Auch bei einem SEPA-Lastschriftmandat sollten Beitragsnachweise unbedingt pünktlich übermittelt werden. Wird der Nachweis verspätet eingereicht und fällt der tatsächliche Beitrag höher aus als die Schätzung, können auch auf die Differenz Säumniszuschläge entstehen.
Unser Praxistipp
Bitte reichen Sie uns alle abrechnungsrelevanten Daten rechtzeitig ein, damit Beitragsnachweise fristgerecht erstellt und Zahlungen pünktlich veranlasst werden können.
So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten.
Häufige Fragen für Arbeitgeber
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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
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Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde vorgesehen.
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Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
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Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro. Arbeitgeber sollten bei Minijobs besonders prüfen, ob Arbeitszeit und Verdienst weiterhin zur Geringfügigkeitsgrenze passen.
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Was müssen Arbeitgeber beim Mindestlohn 2026 beachten?
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Arbeitgeber sollten prüfen, ob Stundenlöhne, Arbeitszeiten, Minijob-Vereinbarungen und mögliche Branchenmindestlöhne korrekt berücksichtigt werden. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung.
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Was ändert sich bei Sozialversicherungsbeiträgen ab Januar 2026?
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Ab Januar 2026 sollten Arbeitgeber besonders darauf achten, dass Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bei der Krankenkasse eingehen. Bei verspätetem Zahlungseingang können automatisch Säumniszuschläge entstehen.
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Wie hoch sind Säumniszuschläge bei verspäteten Sozialversicherungsbeiträgen?
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Für jeden angefangenen Monat der Säumnis werden grundsätzlich 1 % der rückständigen Beiträge fällig. Auch kurze Verzögerungen können daher zu zusätzlichen Kosten führen.
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Schützt ein SEPA-Lastschriftmandat vor Säumniszuschlägen?
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Ein SEPA-Lastschriftmandat allein schützt nicht in jedem Fall. Beitragsnachweise müssen weiterhin pünktlich übermittelt werden. Wird ein Beitragsnachweis verspätet eingereicht und ergibt sich eine Nachforderung, können auch auf diese Differenz Säumniszuschläge entstehen.
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Wie können Arbeitgeber Säumniszuschläge vermeiden?
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Arbeitgeber sollten alle abrechnungsrelevanten Daten rechtzeitig bereitstellen. So können Beitragsnachweise fristgerecht erstellt und Zahlungen pünktlich veranlasst werden.
Sie haben Fragen zur Lohnabrechnung?
Wenn Sie unsicher sind, wie sich Mindestlohn, Minijob-Grenzen, Beitragsnachweise oder Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Lohnabrechnung für Arbeitgeber auswirken, sprechen Sie uns gern an.
Nutzen Sie bei Fragen gern unser Kontaktformular.