der Lohnservice Wendel eG!
Hier gelangen Sie ganz einfach zu unserem Formularservice, zu wichtigen und sehr nützlichen Links . Außerdem sollten Sie sich die Lohnsteuerpraxistipps ansehen.
Bei Fragen können Sie uns gern zu jeder Zeit ansprechen!
Zum Einloggen in Ihr Arbeitgeberportal bitte diesen Link verwenden. Oder über das Menü "Kundenbereich". Dann bitte mit der registrierten E-Mail und dem selbst vergebenen Passwort einloggen.
Wichtige Kundeninformation
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf
13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung wurde von der Mindestlohnkommission beschlossen und vom Bundeskabinett bestätigt. Eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 geplant. Parallel dazu steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro.
Hier sind die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn 2026:
- Erhöhung: Der Stundenlohn erhöht sich von 12,82 Euro (2025) auf 13,90 Euro ab 01.01.2026.
- Minijob-Grenze: Die Minijob-Entgeltgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich, um eine Arbeitszeit von ca. 10 Stunden pro Woche zu ermöglichen.
- Ausblick: Am 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde.
- Branchenmindestlöhne: In spezifischen Branchen gelten andere Mindestlöhne.
Die Erhöhung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei Ausnahmen bestehen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns am besten an!