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Kundenbereich

Kundenbereich der Lohnservice Wendel eG

Willkommen im Kundenbereich der Lohnservice Wendel eG.

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre laufende Lohnabrechnung, unseren Formularservice, nützliche Links sowie aktuelle Lohnsteuer-Praxistipps für Arbeitgeber.

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Aktuelle Arbeitgeberhinweise

Auf dieser Seite informieren wir Sie über wichtige Änderungen und Praxisthemen, die für Arbeitgeber, Lohnabrechnung und Sozialversicherung relevant sind.

Mindestlohn 2026: 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde vorgesehen.

Parallel dazu ist auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs gestiegen. Sie liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Lohnvereinbarungen, Arbeitszeiten und Minijob-Grenzen sollten rechtzeitig geprüft werden. In bestimmten Branchen können außerdem abweichende Branchenmindestlöhne gelten.

Die wichtigsten Punkte zum Mindestlohn 2026

  • Mindestlohn ab 01.01.2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde
  • Mindestlohn ab 01.01.2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde
  • Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
  • Branchenmindestlöhne können abweichen
  • Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen sollten bei Minijobs besonders geprüft werden

Haben Sie Fragen zur Umsetzung in der Lohnabrechnung? Dann sprechen Sie uns bitte an.

Sozialversicherungsbeiträge 2026: Säumniszuschläge vermeiden

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gilt ab Januar 2026 besondere Vorsicht: Gehen Beiträge nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bei der Krankenkasse ein, entstehen automatisch Säumniszuschläge.

Das bedeutet konkret: Für jeden angefangenen Monat der Verspätung werden 1 % der rückständigen Beiträge fällig. Ein Versehen, eine interne Verzögerung oder „nur ein Tag zu spät“ schützen nicht zuverlässig vor dem Zuschlag.

Wichtig ist außerdem: Auch bei einem SEPA-Lastschriftmandat sollten Beitragsnachweise unbedingt pünktlich übermittelt werden. Wird der Nachweis verspätet eingereicht und fällt der tatsächliche Beitrag höher aus als die Schätzung, können auch auf die Differenz Säumniszuschläge entstehen.

Unser Praxistipp

Bitte reichen Sie uns alle abrechnungsrelevanten Daten rechtzeitig ein, damit Beitragsnachweise fristgerecht erstellt und Zahlungen pünktlich veranlasst werden können.

So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten.

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Sie haben Fragen zur Lohnabrechnung?

Wenn Sie unsicher sind, wie sich Mindestlohn, Minijob-Grenzen, Beitragsnachweise oder Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Lohnabrechnung für Arbeitgeber auswirken, sprechen Sie uns gern an.

Nutzen Sie bei Fragen gern unser Kontaktformular.

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Adresse

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Tel.: 030 - 420 17 310
Mail: info@lohnservice.de


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