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Lohn und Gehaltsabrechnungen*

Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zu den sensibelsten Aufgaben im Unternehmen. Gesetzliche Vorgaben, Fristen, Meldungen und laufende Änderungen machen diesen Bereich anspruchsvoll und fehleranfällig.

Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb dafür, ihre Lohnabrechnung extern erstellen zu lassen. So lassen sich interne Ressourcen entlasten und zugleich Abläufe zuverlässig, termingerecht und rechtssicher organisieren.


Unsere Leistungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen für Unternehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und begleiten die damit verbundenen Melde- und Bescheinigungsprozesse. Dabei steht nicht nur die reine Abrechnung im Mittelpunkt, sondern der gesamte organisatorische Ablauf rund um die monatliche Lohnabrechnung.

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnung von laufendem Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen und Fehlzeiten
  • An- und Abmeldungen bei Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
  • Übermittlung der Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und Versand von Beitragsnachweisen und Meldungen
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Begleitung von Themen wie AAG, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz oder Kurzarbeit
  • Unterstützung bei wiederkehrenden Auswertungen und lohnrelevanten Rückfragen

Warum Unternehmen ihre Lohnabrechnung auslagern

Die Lohnabrechnung ist weit mehr als eine monatliche Routine. Bereits kleine Fehler können spürbare Folgen haben – etwa bei Meldungen, Fristen, Umlagen oder steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Einordnungen. Eine externe Betreuung schafft hier Sicherheit und entlastet gleichzeitig die internen Abläufe.

  • weniger organisatorischer Aufwand im Unternehmen
  • mehr Sicherheit bei Fristen und gesetzlichen Vorgaben
  • feste Prozesse auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel
  • ein verlässlicher Ansprechpartner für lohnrelevante Themen


Häufige Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Was umfasst die Lohn- und Gehaltsabrechnung?

    Die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst nicht nur die monatliche Berechnung von Löhnen und Gehältern. Hinzu kommen unter anderem Meldungen an Krankenkassen und Behörden, steuerliche Übermittlungen, Bescheinigungen sowie die korrekte Berücksichtigung von Fehlzeiten, Zuschlägen oder Einmalzahlungen. In der Praxis hängt der genaue Umfang immer von der Beschäftigtenstruktur und den betrieblichen Besonderheiten ab. Genau deshalb ist eine sorgfältige und laufend gepflegte Abrechnung für Unternehmen besonders wichtig.

  • Wann lohnt es sich, die Lohnabrechnung auszulagern?

    Die Auslagerung der Lohnabrechnung lohnt sich häufig dann, wenn im Unternehmen keine eigene spezialisierte Personalkapazität vorhanden ist oder die internen Abläufe entlastet werden sollen. Auch bei wachsender Mitarbeiterzahl, bei Vertretungsproblemen oder bei regelmäßig wechselnden rechtlichen Anforderungen kann externe Unterstützung sinnvoll sein. In der Praxis geht es dabei nicht nur um Zeitersparnis, sondern vor allem um Verlässlichkeit, Kontinuität und die korrekte Umsetzung lohnrelevanter Vorgaben.

  • Was kostet eine externe Lohn- und Gehaltsabrechnung?

    Die Kosten einer externen Lohn- und Gehaltsabrechnung hängen in der Regel vom Umfang der Leistungen und von der Anzahl der abzurechnenden Mitarbeitenden ab. Auch zusätzliche Themen wie Bescheinigungen, besondere Abrechnungssachverhalte oder individuelle Auswertungen können eine Rolle spielen. Ein pauschaler Preis sagt daher oft wenig über den tatsächlichen Aufwand aus. Für Unternehmen ist entscheidend, dass Aufwand, Risiko und interne Personalkapazitäten in einem sinnvollen Verhältnis zur ausgelagerten Lösung stehen.

  • Welche Unterlagen und Angaben werden für die monatliche Abrechnung benötigt?

    Für die laufende Lohnabrechnung werden in der Regel die monatlich relevanten Änderungen und Bewegungsdaten benötigt. Dazu können zum Beispiel Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Zuschläge, Einmalzahlungen, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder neue Mitarbeitende gehören. Welche Angaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Beschäftigung und der betrieblichen Organisation ab. Wichtig ist vor allem, dass die Daten vollständig und rechtzeitig vorliegen, damit die Abrechnung fristgerecht erstellt werden kann.

  • Wie schnell kann eine laufende Lohnabrechnung erstellt werden?

    Wie schnell eine Lohnabrechnung erstellt werden kann, hängt davon ab, wann die vollständigen Abrechnungsdaten vorliegen und ob besondere Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Bei klaren und eingespielten Abläufen lassen sich monatliche Abrechnungen in der Regel zügig bearbeiten. In der Praxis ist jedoch nicht nur die Bearbeitungszeit entscheidend, sondern vor allem die verlässliche Abstimmung von Fristen, Datenlieferung und Meldeprozessen. Genau hier zeigt sich der Vorteil strukturierter und professionell organisierter Abläufe.

  • Können auch Meldungen und Bescheinigungen übernommen werden?

    Ja, im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung fallen regelmäßig auch Meldungen und Bescheinigungen an. Dazu gehören je nach Sachverhalt beispielsweise sozialversicherungsrechtliche Meldungen, steuerliche Übermittlungen oder arbeitgeberseitige Bescheinigungen. Welche Vorgänge konkret zu übernehmen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und den gesetzlichen Anforderungen. Für Unternehmen ist dabei besonders wichtig, dass solche Vorgänge nicht isoliert betrachtet werden, sondern sauber in den gesamten Abrechnungsprozess eingebunden sind.

  • Ist die Lohnabrechnung auch bei besonderen Fällen wie Krankheit, Mutterschutz oder Kurzarbeit abgedeckt?

    Besondere Abrechnungssachverhalte wie Krankheit, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz oder Kurzarbeit spielen in der Praxis häufig eine wichtige Rolle. Sie wirken sich nicht nur auf die Berechnung selbst aus, sondern oft auch auf Meldungen, Erstattungsverfahren oder Bescheinigungen. Gerade hier zeigt sich, dass Lohnabrechnung kein Standardschema ist, sondern eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Falls erfordert. Deshalb sollten solche Themen immer im Zusammenhang mit dem gesamten lohnrelevanten Prozess betrachtet werden.

  • Für welche Unternehmen ist eine externe Lohnabrechnung sinnvoll?

    Eine externe Lohnabrechnung kann für kleine, mittlere und auch wachsende Unternehmen sinnvoll sein. Besonders relevant ist sie oft dann, wenn intern keine eigene spezialisierte Lohnbuchhaltung vorhanden ist oder die bestehende Organisation entlastet werden soll. Auch bei Personalveränderungen, Vertretungsengpässen oder steigender Komplexität in der Abrechnung kann die Auslagerung Vorteile bringen. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße allein als die Frage, wie zuverlässig und effizient die Lohnprozesse organisiert werden sollen.




Professionelle Lohnabrechnung schafft Sicherheit im Alltag

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wirkt auf den ersten Blick häufig überschaubar, ist in der praktischen Umsetzung jedoch von vielen Einzelheiten abhängig. Neben gesetzlichen Änderungen spielen vor allem Fristen, Meldewege und betriebliche Besonderheiten eine wichtige Rolle.

Eine professionelle Betreuung sorgt dafür, dass die laufenden Prozesse zuverlässig organisiert werden und typische Fehlerquellen im Abrechnungsalltag vermieden werden. Genau darin liegt für viele Unternehmen der entscheidende Vorteil einer extern begleiteten Lohnabrechnung.


Illustration von Frau in der Fabrik

Unsere Dienstleistungen

 
  • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen*

    Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen*


    • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen* nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Vorgaben bzw. tariflichen Regelungen
    • Spezialisiert auf TVöD, TV-L – lfd. Abrechnungen für Vereine, Kitas und Verbände
    • Spezialisiert auf lfd. Lohnabrechnungen* im Bauhaupt- und Malergewerbe
    • Druck und Versand der Abrechnungen
    • Elektronische Übermittlungen per DFÜ, DEÜV, EEL, AAG, ELSTER, ELSTAM, etc.

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  • Baulohnabrechnungen*

    Baulohnabrechnungen*


    • Meldungen an SOKA-BAU
    • Urlaub – abgerechnet
    • Urlaubsnachweise für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes
    • Kalendertägliche Erfassung
    • Kostenstellenliste nach Baustellen / Kostenstellen
    • Kommunikation mit Dritten (Krankenkassen, SOKA, Berufsgenossenschaften)

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  • Reisekostenabrechnungen

    Reisekostenabrechnungen


    • Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
    • Individueller Firmenrichtlinien
    • Bundes- und länderspezifischer Besonderheiten im Reisekostenrecht
    • Übernahme der Reisekostenabrechnung in die Lohnabrechnung

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  • Allgemeiner Lohnservice

    Allgemeiner Lohnservice


    • Personalkostenplanungen für Mitarbeiter nach verschiedenen Tarifen oder hausinternen Vereinbarungen
    • Brutto-Netto-Hochrechnungen
    • Überprüfung von lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen* (auch als Gutachter)
    • Kompetente und kundenorientierte Betreuung

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