- Das ELSTAM-Verfahren wird nun IN 2013 eingeführt. Da es einen Zeitraum und keinen Zeitpunkt gibt, gelten in 2013 weiterhin die Steuerkarten 2010 bzw. Änderungsmitteilungen des Finanzamtes. Sie dürfen nicht an weiterbeschäftigte Arbeitnehmer ausgegeben werden. Änderungen müssen beim Wohnstättenfinanzamt eingetragen werden.
- Die Freibeträge müssen ab 2013 neu beim Wohnstättenfinanzamt beantragt werden.
- Seit 2011 ist keine Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ohne Identifikationsnummern mehr möglich. Die Übergangsregelung (Übermittlung mit der ETIN) galt bis 30.06.2011.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 01.12.2011 die Einführung eines neuen Tätigkeitsschlüssels beschlossen. Der bisher fünfstellige Schlüssel ist nun elfstellig. Die Umstellung erfolgte zum 01.12.2011. Wir haben unsere Vordrucke "Angaben zur Person" für Neueinstellungen dahingehend umgearbeitet.
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird ab 01.01.2013 auf 18,9 % gesenkt.
- Die Verdienstgrenze für Minijobber wird ab Jan. 2013 von 400,00 EUR auf 450,00 EUR angehoben, für Bestandsfälle gibt es eine Übergangsregelung. Somit erhöht sich auch die Gleitzonengrenze ab Jan. 2013 von 800,00 EUR auf 850,00 EUR.
- Aus der Senkung des RV-Beitrages und der Erhöhung der Minijobgrenze ergibt sich ein veränderter Betrag für MINI-Jobber, die aufstocken wollen.
- Der seit 2010 einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt zum 01.01.2013 bei 15,5% stabil, das heißt AG-Anteil 7,3%, AN-Anteil 8,2%
- Zudem hat der Bundestag eine Pflegereform beschlossen und zu deren Finanzierung den Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab Jan. 2013 angehoben von 1,95 % auf 2,05 %. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 % zur Pflegeversicherung bleibt davon unberührt. Diesen sogenannten "Strafzuschlag" zahlen weiterhin sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigte, die keine Kinder haben.
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden trotz Gesundheitsfonds weiter an die zuständige Krankenkasse gezahlt.
- Ab 01.01.2013 steigt die Insolvenzgeldumlage auf 0,15% des RV-pflichtigen Entgelts.
- Der erhöhte Beitragssatz zur KV entfällt ab 2009, der ermäßigte Satz in 2013 beträgt 14,9%
- Die sogenannte "3-Jahres-Hürde" zur privaten Krankenversicherung ist ab 2011 entfallen. Damit sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgelt-grenze im Jahr 2012 überstiegen hat, und dies voraussichtlich auch in 2013 tut, bereits zum Jahresbeginn 2013 versicherungsfrei.
- Für privat Versicherte muss wieder der Beitragsbescheid 2013 eingereicht werden, sowie die Mitteilung über die Höhe der Basisversicherung.
- Der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte lautet für 2013 in der KV 287,44 EUR und in der PV 40,36 EUR.
- Beiträge zur KV und PV (auch die evtl. Zusatzbeiträge) können seit 01.01.2010 deutlich höher als bisher von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.03.2008 gehört die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Erst mit Ablauf der vom Gericht für eine Neuregelung vorgegebenen Frist hat die Politik das Urteil nun zum 01.01.2010 mit dem "Bürgerentlastungsgesetz" umgesetzt.
- Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht.
- Der vom Arbeitgeber durchzuführende Sozialausgleich (Ausgleich der Zusatzbeiträge zur KV) wurde für 2013 mit NULL festgelegt, also quasi um ein weiteres Jahr verschoben.
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920,00 EUR ist rückwirkend auf 1.000,00 EUR angehoben worden. Das bedeutet, es gibt neue Lohnsteuertabellen 2011, die sich nur im Dez. 2011 auswirken. Ab 2012 ist der neue Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die Jahrestabelle eingearbeitet.
- Beitragsrückzahlungen durch die Krankenkasse wirken sich in demjenigen Jahr mindernd auf die Sonderausgaben aus, in dem sie zufließen. Damit muss eine Erstattung in 2011 berücksichtigt werden, auch wenn sie im Vorjahr nicht in Anspruch genommene Leistungen betrifft. Ab 2010 sollten Privatversicherte daher genau durchrechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im gleichen Umfang wie noch bis 2009 lohnt oder ob sie ihre Rechnungen besser bei der Kasse einreichen und auf die Erstattung verzichten sollten.
- Bei Arbeitnehmern übermittelt der Arbeitgeber bereits heute die Lohnsteuerbescheinigung auf elektronischem Wege an das Finanzamt. In der Lohnsteuerbescheinigung werden auch die Beiträge mitgeteilt, die der Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenversicherung geleistet hat. Dies gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber entsprechende Beiträge abführt. Die entsprechenden Angaben kennt der Arbeitgeber, da er zur Abführung der Beiträge verpflichtet ist. Es wird insoweit ein bestehender Weg für die Datenübermittlung genutzt.
- Achtung, die jährliche Meldung an die Künstlersozialkasse ist bis 31.03. des Folgejahres fällig. Der Satz beträgt für 2012 3,9%. Abgabepflichtig sind Unternehmen, die Leistungen von Künstlern oder Werbeagenturen in Anspruch nehmen. Seit 15.06.07 prüft die Deutsche Rentenversicherung diese Meldungen mit. Nähere Infos unter: www.kuenstlersozialkasse.de/...
- Ab 2006 gelten neue Fälligkeitstermine für die Zahlung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge. Am drittletzten Banktag soll die Zahlung auf dem Konto der Krankenkasse sein, dementsprechend früher muss die Meldung dort sein. Und seit 2008 müssen die Meldungen zwei Tage vor Fälligkeit bei den Kassen sein, nur noch elektronisch!
- Hier die Fälligkeitstermine für die Sozialversicherung in 2013:
| Januar |
29.01.13 |
Juli |
29.07.13 |
| Februar |
26.02.13 |
August |
28.08.13 |
| März |
26.03.13 |
September |
26.09.13 |
| April |
26.04.13 |
Oktober |
29.10.13 |
| Mai |
29.05.13 |
November |
27.11.13 |
| Juni |
26.06.13 |
Dezember |
23.12.13 |
- Bis zu diesem Termin müssen die Beiträge bei den Krankenkassen eingegangen sein! Die Meldungen sind 3 Tage vor Fälligkeit zu erstellen. Wer seine Abrechnung erst nach diesem Termin macht, muss seine voraussichtlichen Beiträge gewissenhaft schätzen - unter Umständen auch anhand des Vormonats möglich.
- Und hier noch ein paar wichtige Eckdaten für 2013:
| Beitragsbemessungsgrenzen 2013 |
OST |
WEST (Berlin) |
| KV / PV monatlich |
3.937,50 |
3.937,50 |
| KV / PV jährlich |
47.250,00 |
47.250,00 |
| |
|
|
| RV / AV monatlich |
4.900,00 |
5.800,00 |
| RV / AV jährlich |
58.800,00 |
69.600,00 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 (6) SGB V (allgemein) |
4.350,00 |
4.350,00 |
| jährlich |
52.200,00 |
52.200,00 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 (7) SGB V (Bestandsfälle) |
3.937,50 |
3.937,50 |
| jährlich |
47.250,00 |
47.250,00 |
- Die neuen Sachbezugswerte für freie Unterkunft 2013 auf einen Blick:
| Unterkunft |
216,00 EUR |
| gemieteter Wohnraum je qm |
3,80 EUR |
| gemieteter Wohnraum je qm (einfache Ausstattung) |
3,10 EUR |
- Die neuen Sachbezüge für freie Verpflegung 2013 auf einen Blick:
| |
Frühstück |
Mittagessen |
Abendessen |
Ges. |
| monatlich |
48,00 EUR |
88,00 EUR |
88,00 EUR |
224,00 EUR |
| kalendertäglich |
1,60 EUR |
2,93 EUR |
2,93 EUR |
7,46 EUR |
- Die pauschale Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner bleibt bei monatl. 400,00 EUR.
- Seit 2009 gibt es wieder die SOFORTMELDUNG für einige Branchen. Bitte fragen Sie, ob Ihre Branche dazugehört.
- Seit 2010 gilt das erhöhte Kindergeld von 184 EUR, ab dem dritten Kind 190 EUR, ab dem vierten Kind 215 EUR.
- 2008 wurde ein Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung in Höhe von 500 EUR / Person eingeführt (auch Barzuschüsse möglich, keine Vereinsbeiträge oder Fitnessstudiogebühren, Einzelheiten bitte erfragen)
- Seit 2009 müssen die Werte für die Unfallversicherung elektronisch an die Berufsgenossenschaften übermittelt werden.
- Seit 2010 werden die Berufsgenossenschaften keine Prüfungen mehr durchführen, dies haben die Sozialversicherungsprüfer der DRV (Deutsche Rentenversicherung) übernommen.
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale hat auch in der Lohnabrechnung gravierende Auswirkung (auch rückwirkend) Es sind wieder pauschal versteuerte Jobtickets und Fahrtkostenerstattungen möglich. Einzelheiten dazu können sie gern bei uns erfragen
- Versetze Lohnsteueranmeldung - wenn in Ihrem Unternehmen die Lohn- und Gehaltszahlung für den aktuellen Abrechnungsmonat im Folgemonat erfolgt, können Sie die versetzte Lohnsteuer-Anmeldung anwenden
- Einsatzwechsel- u. Fahrttätigkeit werden steuerlich ab 2008 wie "Dienstreisen" behandelt.
- Es wurde 2008 in der Sozialversicherung eine "Bagatellgrenze" von 50,00 EUR eingeführt, bis zu der keine SV-Pflicht während einer Unterbrechung eintritt.
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde ab 2013 erhöht von 2.100,00 EUR auf 2.400,00 EUR. Die eventuell anfallende Ehrenamtspauschale wurde ebenfalls erhöht von 500,00 EUR auf 720,00 EUR. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie Informationen dazu benötigen.
- Seit Januar 2006 müssen Firmen, die regelmäßig bis zu 30 Arbeitnehmer beschäftigen (Vorjahr betrachten) die U1 (Lohnfortzahlungsversicherung) zahlen. Sie können immer zum Jahresende für das nächste Jahr (Termin bis 31.01.) zwischen i.d.R. 1-4 Umlagesätzen je Krankenkasse wählen und erhalten dann den jeweiligen Erstattungssatz bei Krankheit ihrer Mitarbeiter.
- Die Altersgrenze bei der Gewährung von Kindergeld wurde für volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, ab 2007 gesenkt. (Für Kinder ab dem Geb.-jahr 1983 von 27 Jahre auf die Vollendung des 25. Lebensjahres und für Kinder des Geb.-jahres 1982 auf Vollendung des 26. Lebensjahres.)
- Umlage 2 (Mutterschutz) gilt seit 2006 für alle Unternehmen. Ist das nur eine lästige Pflichtversicherung? Sollten Sie eine Arbeitnehmerin haben, die schwanger wird, erstattet Ihnen die Umlagekasse 100% Ihrer Kosten. Bei Beschäftigungsverbot inklusive AG-Anteil!
- Abfindungszahlungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes sind ab 2006 komplett steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
- Seit 2006 gilt der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs bis 450,00 EUR) im gewerblichen Bereich in Höhe von 30 % (15 % für RV und 13 % für KV sowie 2 % Pauschalsteuern).
- Aufpassen heißt es bei der Abrechnung der MINIJOBS, denn was im Laufe des Jahres verlockend aussieht, kann sich schnell am Ende des Jahres zu einem Bumerang herausstellen. Bei vielen Familien-Konstellationen kann die Pauschalversteuerung ratsam sein.
- Studenten werden als ganz normale "MINIJOBBER" behandelt. Doch was ist, wenn man den Studenten 450,01 EUR im Monat gibt? Ein genaueres Rechnen lohnt sich um Kosten zu sparen. Achtung, Stundengrenze beachten!
- Wenn Beamte etwas dazu verdienen wollen, können Sie dies selbstverständlich, wie jeder andere im Rahmen eines MINIJOBS. Doch bei privat Versicherten brauchen Sie die Krankenversicherungspauschale nicht zu zahlen. Bitte informieren Sie sich vorher.
- Ist Ihr Arbeitnehmer im ersten Monat krank? Kein Problem, in dieser Zeit springt die Krankenkasse ein, denn der Arbeitnehmer hat erst nach den ersten 28 Tagen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Seit 2005 müssen Arbeitnehmer die "Elterneigenschaft" nachweisen um nicht den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25% zahlen zu müssen. Bei der Nachweiserbringung sind Fristen zu beachten!
- Eine kurzfristige Aushilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei sein! Achtung "Berufsmäßigkeit" beachten!
- Seit Juli 2005 sind die Anteile zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr gleich hoch! Zahlen Sie dennoch einem freiwillig Versicherten die Hälfte des Gesamtbeitrages ist die Differenz steuerpflichtiger Arbeitslohn!
- Zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Kindergartenzuschüsse an Ihre Mitarbeiter sind unter bestimmten Vorraussetzungen steuerfrei.
- Einige der wichtigsten Krankenkassen und ihre Beitragssätze ab Jan. 2013:
| Krankenkasse |
U1 allg. |
Erstattg. |
U2 |
Erstattg. |
| AOK Berlin |
3,1 % |
70% |
0,49 % |
100 % |
| Barmer Ersatzkasse |
1,7 % |
65 % |
0,38 % |
100 % |
| DAK |
1,9 % |
70 % |
0,32 % |
100 % |
| KKH |
1,8 % |
70 % |
0,33 % |
100 % |
| TKK |
1,7 % |
70 % |
0,33 % |
100 % |
| BKK Pfalz |
1,7 % |
60 % |
0,34 % |
100 % |
| BKK VBU |
2,7 % |
70 % |
0,37 % |
100 % |
Alle Angaben ohne Gewähr.